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Zunächst versammelten sich rund 150 TeilnehmerInnen der Demonstration am Bremer Hauptbahnhof, mit der Absicht die Sitzung der Sozialdeputation im Siemenshaus zu besuchen. Dort stand, unter der Leitung der Sozialsenatorin, Frau Rosenkötter (SPD), mal wieder auf der Tagesordnung, die bundesweite Rechtsprechung bezüglich der Angemessenheit der Unterkunftskosten für Hartz IV-Betroffene zu ignorieren. Diese Rechtsprechung sagt aus, dass sich die Angemessenheit von Unterkunftskosten nach den örtlichen Bedingungen des Wohnungsmarktes im Stadtteil zu richten hat, nicht nach überalteten Mietobergrenzen. Dazu wollten die DemonstrantInnen u. a. die Deputierten befragen. |
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Der Empfang seitens der Sozialsenatorin war, so kurz vor der Wahl zur Brem'schen Bürgerschaft, dann doch nicht so herzlich, wie es sich die DemonstrationsteilnehmerInnen vielleicht gewünscht hätten. |
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Frau Rosenkötter erklärte, dass sie nicht selbst mit einem Umzugswagen die Wohnungen von Hartz IV-Betroffenen räumen wolle. Wenn einzelne Einzelfälle (ca. 15.000 Haushalte) die Differenz von durchschnittlich 130 EUR von ihrem Regelsatz für die Miete nicht aufbrächten, werde es seitens der BAgIS oder der Sozialsenatorin keine "Zwangsumzüge" geben. |
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Frau Rosenkötters Zusage, dass es keine "Zwangsumzüge" geben werde, brachte keine so rechte Erleichterung bei den Betroffenen hervor, wenn man bedenkt, dass von 345 EUR Regelsatz demnächst durchschnittlich 130 EUR für die Miete aufgebracht werden müssen. Bis zur Bürgerschaftswahl sollte sich die Sozialsenatorin vielleicht andere Zusagen einfallen lassen. |
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Frau Rosenkötter und ihr Staatsrat, Herr Schuster versprachen, sich um jeden der 15.000 Einzelfälle zu kümmern, wenn man ihnen diese vortrüge. |
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Einige Betroffene trugen ihren Einzelfall jetzt schon vor. Betroffenheit schien sich durch den Vortrag der Betroffenen bei Senatorin und Staatsrat jedoch nicht einzustellen. |
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| Senatorin und Staatsrat wünschten sich ganz weit weg. |
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Staatsrat Schuster hob Ausnahmetatbestände seiner Verwaltungsanweisung hervor, die bei Beachtung der Rechtsprechung der Landessozialgerichte und des Bundessozialgerichtes gar nicht nötig wären. Er vertrat allen Ernstes die These, dass wenn die Stadt Bremen den Hartz IV-Betroffenen mehr als 245 EUR Unterkunftskosten (Alleinstehende) zubilligte, die Vermieter die Mieten erhöhen würden. Einzelne Anwesende fassten sich dabei an den Kopf. |
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Der fantasiebegabte Staatsrat konnte dann doch nicht erklären, was die Freie Hansestadt Bremen in ihrem Haushaltsnotstand mit den, durch die Hartz-IV-Reform eingesparten 60.000.000 EUR zu tun gedenkt. Sein einzig positiver Eindruck bei den Betroffenen war, dass seine Krawatte gut zum Anzug passt. Das konnte jedoch wegen mangelnder Sachkenntnis (oder Ignoranz) bezüglich der Rechtslage nicht überzeugen. |
Hartz IV vor dem Bundessozialgericht (BSG): Schutz von Eigentum und Mietwohnraum |
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Dr. Christian Link; wissenschaftlicher Mitarbeiter
am BSG, Stuttgard/Kassel: "... muss auf dem örtlichen Wohnungsmarkt hinreichend angemessener freier Wohnraum verfügbar sein und es müssen die tatsächlichen Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes, der örtliche Mietspiegel ... berücksichtigt werden. ... Als Vergleichsmaßstab sei dabei in erster Linie der Wohnungsstandard am konkreten Wohnort heranzuziehen. Ein Umzug in eine andere Wohngemeinde komme im Regelfall nicht in Betracht. Im Rahmen der Berücksichtigung dieser Faktoren komme es letztlich darauf an, dass das Produkt aus Wohnungsstandard/Wohnlage und Preis der Wohnung im Bereich der Angemessenheit liege. Erst wenn alle anderen Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft seien, könne auch die Tabelle zu § 8 WoGG Berücksichtigung finden." SozialRecht Aktuell 01/2007 |