Anwesende fassten sich an den Kopf

Demonstration zur Sozialdeputationssitzung gegen die Mietobergrenzen für Hartz IV-Betroffene am 08.02.2007

Zunächst versammelten sich rund 150 TeilnehmerInnen der
Demonstration am Bremer Hauptbahnhof, mit der Absicht
die Sitzung der Sozialdeputation im Siemenshaus zu besuchen.
Dort stand, unter der Leitung der Sozialsenatorin, Frau
Rosenkötter (SPD), mal wieder auf der Tagesordnung, die
bundesweite Rechtsprechung bezüglich der Angemessenheit
der Unterkunftskosten für Hartz IV-Betroffene zu ignorieren.
Diese Rechtsprechung sagt aus, dass sich die Angemessenheit
von Unterkunftskosten nach den örtlichen Bedingungen des
Wohnungsmarktes im Stadtteil zu richten hat, nicht nach
überalteten Mietobergrenzen. Dazu wollten die
DemonstrantInnen u. a. die Deputierten befragen.

Der Empfang seitens der Sozialsenatorin war,
so kurz vor der Wahl zur Brem'schen Bürgerschaft,
dann doch nicht so herzlich, wie es sich die
DemonstrationsteilnehmerInnen vielleicht gewünscht
hätten.

Frau Rosenkötter erklärte, dass sie nicht
selbst mit einem Umzugswagen die Wohnungen von
Hartz IV-Betroffenen räumen wolle. Wenn einzelne
Einzelfälle (ca. 15.000 Haushalte) die Differenz
von durchschnittlich 130 EUR von ihrem Regelsatz für
die Miete nicht aufbrächten, werde es seitens der
BAgIS oder der Sozialsenatorin keine
"Zwangsumzüge" geben.

Frau Rosenkötters Zusage, dass es keine
"Zwangsumzüge" geben werde, brachte
keine so rechte Erleichterung bei den Betroffenen
hervor, wenn man bedenkt, dass von 345 EUR Regelsatz
demnächst durchschnittlich 130 EUR für die Miete aufgebracht
werden müssen. Bis zur Bürgerschaftswahl sollte sich die
Sozialsenatorin vielleicht andere Zusagen einfallen
lassen.

Frau Rosenkötter und ihr Staatsrat, Herr Schuster
versprachen, sich um jeden der 15.000 Einzelfälle
zu kümmern, wenn man ihnen diese vortrüge.

Einige Betroffene trugen ihren Einzelfall jetzt schon vor.
Betroffenheit schien sich durch den Vortrag der Betroffenen
bei Senatorin und Staatsrat jedoch nicht einzustellen.

Senatorin und Staatsrat wünschten sich ganz weit weg.

Staatsrat Schuster hob Ausnahmetatbestände
seiner Verwaltungsanweisung hervor, die bei Beachtung
der Rechtsprechung der Landessozialgerichte und des
Bundessozialgerichtes gar nicht nötig wären.
Er vertrat allen Ernstes die These, dass wenn die Stadt
Bremen den Hartz IV-Betroffenen mehr als 245 EUR
Unterkunftskosten (Alleinstehende) zubilligte, die Vermieter
die Mieten erhöhen würden. Einzelne Anwesende fassten
sich dabei an den Kopf.

Der fantasiebegabte Staatsrat konnte dann doch nicht
erklären, was die Freie Hansestadt Bremen in
ihrem Haushaltsnotstand mit den, durch die Hartz-IV-Reform
eingesparten 60.000.000 EUR zu tun gedenkt. Sein einzig
positiver Eindruck bei den Betroffenen war, dass seine Krawatte
gut zum Anzug passt. Das konnte jedoch
wegen mangelnder Sachkenntnis (oder Ignoranz) bezüglich
der Rechtslage nicht überzeugen.



Hartz IV vor dem Bundessozialgericht (BSG): Schutz von Eigentum und Mietwohnraum

Dr. Christian Link; wissenschaftlicher Mitarbeiter am BSG, Stuttgard/Kassel:
"... muss auf dem örtlichen Wohnungsmarkt hinreichend angemessener freier Wohnraum verfügbar sein und es müssen die tatsächlichen Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes, der örtliche Mietspiegel ... berücksichtigt werden. ... Als Vergleichsmaßstab sei dabei in erster Linie der Wohnungsstandard am konkreten Wohnort heranzuziehen. Ein Umzug in eine andere Wohngemeinde komme im Regelfall nicht in Betracht. Im Rahmen der Berücksichtigung dieser Faktoren komme es letztlich darauf an, dass das Produkt aus Wohnungsstandard/Wohnlage und Preis der Wohnung im Bereich der Angemessenheit liege. Erst wenn alle anderen Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft seien, könne auch die Tabelle zu § 8 WoGG Berücksichtigung finden."
SozialRecht Aktuell 01/2007