Tonaufzeichnung der Demonstration als .wav-Datei |
buten un binnen vom 19.04.2007 |
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Hartz IV vor dem Bundessozialgericht (BSG): Schutz von Eigentum und Mietwohnraum |
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Dr. Christian Link; wissenschaftlicher Mitarbeiter
am BSG, Stuttgard/Kassel: "... muss auf dem örtlichen Wohnungsmarkt hinreichend angemessener freier Wohnraum verfügbar sein und es müssen die tatsächlichen Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes, der örtliche Mietspiegel ... berücksichtigt werden. ... Als Vergleichsmaßstab sei dabei in erster Linie der Wohnungsstandard am konkreten Wohnort heranzuziehen. Ein Umzug in eine andere Wohngemeinde komme im Regelfall nicht in Betracht. Im Rahmen der Berücksichtigung dieser Faktoren komme es letztlich darauf an, dass das Produkt aus Wohnungsstandard/Wohnlage und Preis der Wohnung im Bereich der Angemessenheit liege. Erst wenn alle anderen Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft seien, könne auch die Tabelle zu § 8 WoGG Berücksichtigung finden." SozialRecht Aktuell 01/2007 |