Keine Villa

Vor der Koalitionsverhandlung am 15.06.2007 gab die zukünftige Finanzsenatorin Frau Karoline Linnert (Bündnis 90 / Grüne) die Zusage, dass die Umzugsaufforderungen für Hartz IV-Betroffene in Bremen drastisch reduziert werden. Die Angemessenheit der Miethöhen sollen sich an den Regelungen vergleichbarer Großstädte orientieren. Die räumliche Nähe zum bisherigen Wohnort soll gewahrt bleiben. Frau Linnert: "Eine Villa können wir jedoch nicht finanzieren." Wenn eine Villa der Maßstab ist, haben ALG II-Betroffene in Bremen sicherlich keinen Grund zur Sorge mehr. Villen dürften die Allerwenigsten bewohnen.



Hartz IV vor dem Bundessozialgericht (BSG): Schutz von Eigentum und Mietwohnraum

Dr. Christian Link; wissenschaftlicher Mitarbeiter am BSG, Stuttgard/Kassel:
"... muss auf dem örtlichen Wohnungsmarkt hinreichend angemessener freier Wohnraum verfügbar sein und es müssen die tatsächlichen Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes, der örtliche Mietspiegel ... berücksichtigt werden. ... Als Vergleichsmaßstab sei dabei in erster Linie der Wohnungsstandard am konkreten Wohnort heranzuziehen. Ein Umzug in eine andere Wohngemeinde komme im Regelfall nicht in Betracht. Im Rahmen der Berücksichtigung dieser Faktoren komme es letztlich darauf an, dass das Produkt aus Wohnungsstandard/Wohnlage und Preis der Wohnung im Bereich der Angemessenheit liege. Erst wenn alle anderen Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft seien, könne auch die Tabelle zu § 8 WoGG Berücksichtigung finden."
SozialRecht Aktuell 01/2007