Nächstes Jahr kommen die Möbelpacker

Sozialressort stellt Gutachten vor: 9.000 Haushalte mit Arbeitslosengeld II wohnen in zu teurer Wohnung

BREMEN. Bislang gab es für die Bezieher von Arbeitslosengeld II eine Schonfrist, spätestens Anfang des neuen Jahres aber ist diese abgelaufen. Wer dann noch eine "unangemessen teure" Wohnung bewohnt, erhält vom Amt eine Umzugsaufforderung. "Wir sind gezwungen zu handeln", stellte Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) ihre Position klar. "Etwas anderes können wir uns nicht leisten."

Bis gestern noch lagen alle Umzugspläne auf Eis. Denn obwohl die Bezieher von Arbeitslosengeld II mit Einführung der Hartz-Gesetze zu Beginn dieses Jahres nur noch Anspruch auf Erstattung einer angemessenen Miete haben, war die Sachlage keineswegs eindeutig. Welche Miete ist angemessen? Gibt es überhaupt genug preiswerte Wohnungen auf dem Markt? All das galt es vorher zu klären, so Röpke.

Mittlerweile aber sieht das Ressort klarer, dank des gestern vorgestellten Gewos-Gutachtens. Ein zentrales Ergebnis: In der Stadtgemeinde Bremen gebe es ausreichend preiswerte Wohnungen, hat Gewos-Geschäftsführerin Renate Szameitat festgestellt, so dass ein Umzug für die Arbeitslosengeld II erhaltenden Haushalte zu rechtfertigen sei. Die Umzugswelle müsse aber zeitlich gestreckt werden.

Rund 31.000 Haushalte in der Stadtgemeinde Bremen erhalten derzeit Arbeitslosengeld II, kurz ALG II. Voraussetzung: Sie haben grundsätzlich Anspruch auf staatliche Unterstützung, und es ist im Haushalt mindestens eine Person arbeitsfähig. Zwar stünden diesen Haushalten etwa doppelt so viele preislich geeignete Wohnungen gegenüber, so Gewos. Aber: Nur 1200 Wohnungen sind aktuell nicht vermietet, weitere würden erst nach und nach durch natürliche Fluktuation frei.

Sollten alle gut 9.000 Haushalte, die derzeit in zu teuren Wohnungen leben, auf einen Schlag ein neues Zuhause suchen, würde es deshalb ziemlich eng. Zuerst sollen deshalb diejenigen umziehen, die mindestens 30 Prozent über der Mietgrenze liegen, nach Gewos-Schätzungen immerhin 2.700 bis 3.000 Haushalte (siehe Hintergrundbericht). Dann kämen alle, die zwischen 20 und 30 Prozent mehr bezahlen, was nach derzeitigem Kenntnisstand weitere 1.200 Haushalte betrifft.

Nicht immer aber müsse ein Umzug her, meint das Sozialressort und will beispielsweise das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Denkbare Lösung: Der Hauseigentümer ist mit einer niedrigeren Miete einverstanden, bekommt diese aber im Gegenzug direkt von der Behörde überwiesen - eine staatliche Mietgarantie quasi.

Auch soziale Härtefälle würden berücksichtigt und könnten letztlich gegen einen Umzug sprechen: die pflegebedürftige Mutter in der Nachbarschaft etwa, ein behindertes Kind oder eine in Aussicht stehende Arbeitsstelle. "Wir möchten die Umzüge auf ein Mindestmaß beschränken", sagte Röpke, können die Mietobergrenzen aber nicht erhöhen." Eine Anhebung um zehn Prozent, so die Erklärung, würde Bremen jährlich zwölf Millionen Euro kosten.

Anfang Oktober wird sich die Sozialdeputation mit dem Gewos-Gutachten befassen, und um die Jahreswende könnten die Umzugsaufforderungen herausgehen. Die Grünen forderten Augenmaß. Entscheidungen dürften nicht übers Knie gebrochen werden, so der Abgeordnete Dirk Schmidtmann.

Hintergrund

BREMEN. Welche Miete ist für einen Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) angemessen? Auch diese Frage sollte das Hamburger Gewos-Institut klären. Ergebnis: Die bislang geltenden Grenzwerte für Sozialhilfeempfänger seien nicht zu beanstanden und sollten, so die Empfehlung, für ALG-II-Haushalte übernommen werden.

Konkret heißt dies: Bei Alleinstehenden übernimmt das Amt eine Miete von 245 Euro (für Häuser bis Baujahr 1965) beziehungsweise 265 Euro (ab Baujahr 1966). Und zwar bezogen auf die Bruttokaltmiete, wie Karl Bronke aus dem Sozialressort erläutert. Soll heißen: Die Heizkosten sind in dem Preis nicht enthalten, sonstige Nebenkosten aber schon. Bei zwei Mitgliedern im Haushalt erhöht sich der Mietpreis auf 325 beziehungsweise 365 Euro, bei dreien auf 390 beziehungsweise 420 Euro. Ein Vier-Personen-Haushalt erhält 455 beziehungsweise 490 Euro, ein fünfköpfiger Haushalt 515 beziehungsweise 560 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich die staatliche Leistung um 65 beziehungsweise 70 Euro. Die Größe einer Wohnung spielt künftig keine Rolle, versichert Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD).

Der aktuelle Mietpreis regelt auch, wie schnell man sich eine neue Unterkunft suchen muss. Wer derzeit mindestens 30 Prozent über der Grenze liegt, hat nach Erhalt des Bescheids ein halbes Jahr Zeit, wer 20 Prozent zu viel zahlt, muss sich innerhalb eines Jahres eine neue Wohnung suchen und wer lediglich zehn Prozent über dem Grenzwert liegt, kann sich bis zu eineinhalb Jahren Zeit lassen. Für Ein-Personen-Haushalte erhöht sich die Frist um jeweils ein halbes Jahr. Bei geringfügigen Überschreitungen werde die Behörde genau hinschauen, ob sich ein Umzug lohne, kündigte Röpke an. Auch Härtefälle würden bei Entscheidung berücksichtigt.

von Christian Dohle

Weser Kurier v. 27.09.2005