Verein verklagt die Stadt

Ziel: Höhere Mietgrenzen für Arbeitslosengeld-Bezieher / Warten auf Bagis-Briefe

Bremen. Der Soziale Lebensbund, ein aus den Montagsdemonstrationen gegen die Hartz-Gesetze hervorgegangener Verein, will die Stadt verklagen. Sein Ziel: Das Sozialressort soll die Mietobergrenzen für Bezieher von Arbeitslosengeld II um 20 Prozent anheben. Somit könnten Umzüge in billigere Wohnungen vermieden werden.

Vereinsvorsitzender Matthias Brittinger und der Bremer Bundestagsabgeordnete Axel Troost (WASG/Fraktion "Die Linke") kritisierten gestern das Sozialressort. Die derzeitige Mietobergrenze basiere auf Zahlen aus dem Jahr 1999. Allein bis 2004 seien die Mieten um acht Prozent gestiegen. Das habe auch das vom Ressort in Auftrag gegebene Gewos-Gutachten festgestellt.

Zum Vorgehen des Sozialressorts, "erst ein Gutachten in Auftrag zu geben und sich anschließend nicht danach zu richten.", sagte WASG-Abgeordneter Troost, er sehe darin eine "gewisse Dreistigkeit". Offensichtlich solle hier "ein Exempel auf Kosten der Betroffenen statuiert werden".

Matthias Brittinger räumt der Klage vor dem Verwaltungsgericht Erfolg ein. Begründung: Andere Städte wie Oldenburg und Lüneburg hätten die Mietobergrenzen ebenfalls heraufgesetzt.

Das Sozialressort von Senatorin Karin Röpke (SPD) wollte das Ansinnen des Vereins nicht weiter kommentieren. Es werde den Richterspruch zwar abwarten, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass die Klage keine aufschiebende Wirkung habe.

Wie berichtet, hatte die Bagis (Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales) bereits im Januar erste Briefe an ALG-II-Bezieher verschicken wollen mit der Aufforderung, die Miete zu senken (durch Verhandlung mit dem Vermieter, Untervermietung oder Umzug). Doch die Aktion verzögerte sich. Es müßten noch Akten gesichtet werden, hieß es gestern.

Bis Ende März aber werde die erste Briefaktion abgeschlossen sein. Sie betrifft zunächst Haushalte mit zwei Personen und mehr, deren Miete 30 Prozent über den Mietobergrenzen liegt. Wie viele Haushalte davon betroffen sind, konnte die Bagis noch nicht sagen. Bisher war von rund 2.000 Haushalten die Rede. Ab Juli dieses Jahres sollen dann diejenigen Familien angeschrieben werden, deren Miete 20 Prozent über der Grenze liegt. Ebenso betroffen seien dann Alleinstehende, deren Miete 30 Prozent darüber liege.

Wer ein Anschreiben bekommt, habe von diesem Zeitpunk an sechs Monate Zeit, die Miete zu reduzieren. Gelinge das in dieser Zeit nicht, wird laut Sozialressort eine weitere Sechs-Monatsfrist gesetzt. Werde auch innerhalb dieser Zeit keine Senkung der Miete erreicht, würden nur die "angemessenen Kosten" gezahlt. Es sei denn, dass nachweisbare Bemühungen nicht dazu geführt hätten, eine preisgünstigere Wohnung zu finden. Dann, so Sozialsenatorin Röpke, zahle die Bagis weiter.

Weitere Ausnahmen, bei denen ein Wohnungswechsel nicht verlangt wird, sind: Behinderung, schwere Krankheit, absehbare Arbeitsaufnahme und wenn ein Wechsel des Kindergartens oder der Schule folgen müsste sowie eine lange Wohndauer von zehn Jahren und mehr. Von Alleinerziehenden mit Kindern und bei Schwangerschaft werde ebenfalls kein Umzug verlangt.

von Peter Voith

Weser Kurier v. 04.02.2006