Pressemeldung vom Hamburger Senat:

Höchstwerte für die Übernahme der Kosten der Unterkunft werden überprüft

Neuregelung soll im Sommer in Kraft treten

Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz prüft derzeit die Höchstwerte für die Übernahme der Kosten der Unterkunft. Alle künftigen Entscheidungen sollen auf Basis der neuen überprüften Werte vorgenommen werden. Vor diesem Hintergrund werden die laufenden Prüfverfahren, ob die gezahlten Mieten angemessen sind, vorläufig ausgesetzt.

Hamburgs zweite Bürgermeisterin und Senatorin der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Birgit Schnieber-Jastram: "Mit dieser Regelung wird die Handlungssicherheit für die Bürger hergestellt und zugleich unnötiger Aufwand für die Verwaltung verhindert." Bestands- und rechtskräftige Entscheidungen sind von der Aussetzung der der Überprüfung ausgenommen. Hier findet eine Anpassung für die Zukunft erst dann statt, wenn die neuen Höchstbeträge in Kraft getreten sind. Dies betrifft sowohl die Bezieher von Arbeitslosengeld II als auch von Sozialhilfe.

Die Überprüfung der Höchstwerte für die Übernahme der Kosten der Unterkunft wird voraussichtlich im Juni abgeschlossen sein, die Neuregelung tritt dann ausschließlich in Kraft. Die aktuellen Höchstbeträge für die Kosten der Unterkunft in Hamburg sind 318 Euro (bruttokalt) für Ein-Personen-Haushalte und 409 Euro (bruttokalt) für Zwei-Personen-Haushalte.


Pressemeldung v. 10.05.2007