Im sogenannten Kevin-Prozess wurden am Freitag schwere Versäumnisse der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (Bagis) bekannt. Eine Mitarbeiterin der Behörde bestätigte vor dem Bremer Landgericht, dass der Ziehvater circa zwei Monate keine Hartz-IV-Leistungen bekam. Das ist ein klarer Rechtsbruch, sagt Paul Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung. Die Bagis hätte die Zahlung nicht einstellen dürfen, weil beim Ziehvater ein Kind von unter drei Jahren lebte.
Eine Auseinandersetzung zwischen der Bagis und dem Ziehvater gab es auch um die Frage, ob er noch arbeitsfähig sei oder nicht. Die Behörde war der Ansicht, der Angeklagte könne nicht mehr arbeiten. Dieser sah das anders. Nach einigem Hin und Her landete der Fall vor einer Einigungsstelle und die Zahlungen an den Ziehvater wurden eingestellt. Ein entsprechender Beschluss wurde am Freitag vor Gericht verlesen.
Der Ziehvater legte dagegen Widerspruch ein, das Bremer Verwaltungsgericht gab ihm Recht und forderte die Bagis auf weiterzuzahlen. Nach dieser Entscheidung ging der Ziehvater umgehend in die Bagis und forderte Geld. Doch weil die Sprechzeit in der Behörde schon vorbei war, schickte man Kevins Ziehvater wieder nach Hause. Die Mitarbeiterin der Bagis, die heute vor Gericht aussagte, hat dies so bestätigt. Sie verwies aber auch darauf, dass die Bagis nur dann Geld auszahle, wenn der Gerichtsbeschluss schriftlich vorliegt. So bekam Kevins Ziehvater erst einen Tag später Geld. Mehr als zwei Monate waren er und das Kind offenbar mittellos.
radiobremen Freitag, 18. April 2008, 17.19 Uhr