BREMEN. Es geht um 20 Euro. Muss man deshalb vor den Kadi? Man muss, hat Anwalt Freddy Beier festgestellt. Er vertritt mehrere Familien, die von Arbeitslosengeld II (Alg II) leben und Kinder haben. Kinder, die auf Klassenfahrt gehen, und bei denen sich die Bagis weigert, dafür die kompletten Kosten zu übernehmen. Das " ist rechtswidrig", kritisiert Beier. Bagis-Sprecherin Katrin Kaufmann dagegen verweist auf eine Verwaltungsanweisung des Sozialressorts. Daran sei die Bagis gebunden.
In den vergangenen zwei Jahren, schilderte der Anwalt, habe er die Bagis (Bremer Agentur für Integration und Soziales) immer wieder wegen Summen in der Größenordnung von 20 Euro verklagt. Zum Teil sei der Rechtsstreit bis zum Oberverwaltungsgericht (OVG) gegangen. Bisher immer mit demselben Ergebnis: Beier bekam Recht. Trotzdem, sagt er, bleibe die Bagis - sie ist zuständig für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II - bei ihrer harten Linie
Dabei sei die Rechtslage eindeutig, betont Beier. Danach sind die Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt nicht im Regelsatz für die Kinder enthalten, sondern müssen gesondert gezahlt werden. Die Wirklichkeit sieht laut Beier aber anders aus: Die Bagis übernehme zwar den Großteil der Kosten. Streit gebe es aber regelmäßig um den Posten "sonstige Ausgaben" bei den Klassenfahrten. Darunter fallen laut Beier zum Beispiel Tickets für Bus oder Bahn am Zielort sowie der Eintritt für Kino, Schwimmbad, Museum oder Theater. Um genau diese "sonstigen Ausgaben" kürze die Bagis die Summe, die sie für die Klassenfahrt zahlt.
Das sehe die entsprechende Verwaltungsanweisung des Sozialressorts so vor, erklärt Bagis-Sprecherin Kaufmann. Solange die Behörde das nicht ändere, ändere die Bagis auch ihre Bewilligungspraxis nicht. Beier nennt das schlichtweg rechtswidrig.
Dass der Anwalt damit richtig liegt - diese Erkenntnis setzt sich derzeit offenbar auch in der Behörde von Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) durch. Dort sind nicht nur die Bremer Urteile bekannt, sondern auch Entscheidungen von Gerichten aus anderen Bundesländern, sagt Ressortsprecherin Petra Kodré. Deshalb arbeite die Sozialbehörde gerade daran, die Verwaltungsanweisung zu ändern. Anfang nächsten Jahres, sagt Petra Kodré, liege der Sozialdeputation voraussichtlich eine Neufassung vor.
Anwalt Freddy Beier betreibt derzeit schon wieder zwei Verfahren in derselben Sache. Verliert die Bagis - und für Beier steht außer Frage, dass es so kommen wird -, muss die Behörde nicht nur 20 oder 30 Euro mehr für die Klassenfahrten zahlen, sondern auch die Prozesskosten übernehmen. Dabei kommen laut Beier schnell 500 Euro zusammen.
Die Schulen lösen das Problem unterdessen auf andere Art: Das fehlende Geld wird irgendwie aufgetrieben - aus der Klassenkasse, über den Schulverein oder andere Unterstützer. Spephan Michael, Leiter des Schulzentrums Findorff, bezeichnet die Praxis der Bagis dennoch als ärgerlich: "Wir würden uns wünschen, dass die Bagis das voll bezahlt". Alles andere, fügt Michael hinzu, sei pädagogisch nicht zu vertreten.
Auch die integrierte Stadtteilschule Hermannsburg in Huchting kennt das Problem, sagt Schulleiter Rolf Berger. Oberstes Ziel sei es, alle Mädchen und Jungen mit auf Klassenfahrt zu nehmen und auch vor Ort niemanden zu benachteiligen. Sich wegen 15 oder 20 Euro mit der Bagis zu streiten, dafür fehle aber einfach die Zeit und die Kraft. Deshalb regele die Schule das lieber selbst. Wenn die Klassenkasse leer ist, gebe es zum Glück den Schulverein und den Lions-Club Bremen Süd, die die Hermannsburg unterstützen.
Die Arbeit der Bagis (Bremer Agentur für Integration und Soziales) wird immer wieder scharf attakiert - zu Recht, wie sich nun einmal mehr gezeigt hat.
Dieses Mal geht es allerdings nicht um falsche Berechnungen in einem Arbeitslosengeld-II-Bescheid. Sie ließen sich eventuell mit fachlichen Defiziten bei Mitarbeitern erklären, die zu oft wechseln, aus anderen Behörden, versetzt werden und Mühe haben, sich in die komplizierten Hartz-IV-Gesetze einzuarbeiten. Dieses Mal geht es vielmehr um die Grundregeln unseres Rechtsstaates. Und die hat die Bagis kurzerhand auf den Kopf gestellt.
Ein Anwalt klagt gegen die gängige Praxis der Bagis, bei Klassenfahrten für Kinder aus armen Familien nicht die kompletten Kosten zu übernehmen. Verwaltungsgericht und mittlerweile Oberverwaltungsgericht geben ihm recht. Aber für die Bagis ist das unwesentlich. Maßgeblich ist für sie eine Verwaltungsanweisung aus dem Sozialressort. Ein derart schräges Verständnis davon, wer die Gesetze macht, wer sie umsetzt, und wer darüber wacht, dass sie eingehalten werden, ist atemberaubend.
Nur zur Erinnerung: In der Bundesrepublik werden die Gesetze von den Parlamenten beschlossen, von der Verwaltung umgesetzt und von den Gerichten überwacht. Auch die Verwaltung ist an Gesetze gebunden - nicht nur an sich selbst. Darüber sollte die Bagis noch einmal nachdenken.
Weserkurier v. 24.11.2008