Urteil des Landessozialgerichts

Mehr Wohngeld für Hartz-IV-Empfänger

Bremen will die Wohngeldsätze für Hartz-IV-Empfänger neu regeln. Nach einem Gerichtsurteil des Landessozialgerichts zahlt Bremen in einigen Fällen zu wenig. Das Gutachten, das die in Bremen üblichen Mietpreise bestimmt, soll neu ausgeschrieben werden, bis dahin gelte eine Übergangsregelung, hieß jetzt aus dem Sozialressort. Im konkreten Fall hatte das Landessozialgericht einer alleinerziehenden Mutter und ihrer 12-jährigen Tochter im Mai 2009 mehr Geld zugesprochen. Statt 374 Euro müsse die zuständige Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) 467 Euro Mietkosten erstatten.

Neues Gutachten im Sommer

Ein Gutachten der Firma "Gewos", nachdem Bremen die Mietkosten bisher berechnet, sei kein geeigneter Maßstab, so das Gericht. Bremen will in der parlamentarischen Sommerpause jetzt ein neues Gutachten ausschreiben und in Auftrag geben. Bis zu einem Ergebnis gelte eine Übergangsregelung, nach der die 80 (?) Betroffenen mehr Geld erhalten, so die Sprecherin des Bremer Sozialressorts. Allerdings gebe es auch Fälle, in denen der Bremer Satz über dem bundesweiten Maßstab liege. Das Gewos-Gutachten hatte das Ressort zu Grunde gelegt, weil die Mietpreise in unterschiedlichen Stadtvierteln stark schwanken und es für Bremen keinen offiziellen Mietspiegel gibt.

radiobremen vom 26.06.2009

Beschluss Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen L 7 AS 133/09 B ER als pdf-Datei