Streit um Datenschutz bei Hartz-IV-Behörde

Grüne fordern Aufklärung / FDP spricht von systematischen Verstößßen

Bremen. "Wer auf Hilfe vom Staat angewiesen ist, darf nicht gleichzeitig gezwungen sein, seine Persönlichkeitsrechte aufzugeben." Mit diesen Worten reagierte die Abgeordnete Silvia Schön (Bündnis 90/Die Grünen) auf Berichte der Datenschutzbeauftragten über datenrechtliche Probleme in der Hartz-IV-Behörde Bagis (Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales).

Schon nach einer Sitzung der Arbeitsdeputation Ende Juni habe sich gezeigt, dass "zwischen der Darstellung der Behörde und Berichten der Datenschutzbeauftragten Welten liegen", sagte die Grüne weiter. "Da möchte ich Aufklärung haben." Das solle jetzt mit einer förmlichen Anfrage aus der Bürgerschaft geschehen. Unter anderem will sie wissen, ob es datenschutzrechtlich überhaupt zulässig ist, dass externe Anwaltskanzleien Bagis-Fälle vor Gericht bearbeiten. "Welche Konsequenzen zieht der Senat aus den Verstößen gegen den Sozialdatenschutz?" Und: "Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt der Senat die Verstöße künftig zu vermeiden?" Schön: "Die Mängel müssen abgestellt werden." Dazu müsse der Datenschutz Chefsache werden.

"Das sind keine Einzelfälle, sondern systematische Verstöße", kritisierte Bernd Richter (FDP) eine anderslautende Beurteilung von Arbeits- und Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD). Viele Mängel seien "auch nach Eingriff des Datenschutzbeauftragten nicht abgestellt" worden. Zudem sei von "erheblichem Widerstand" in der Bagis gegen die Aufsichtstätigkeit der Datenschützer die Rede. Seine Fraktion werde "nicht tatenlos zusehen". Senatorin Rosenkötter dürfe "die Fehltritte nicht kleinreden und den Sozialdatenschutz nicht vernachlässigen".

"Das Hauptproblem der Bagis liegt in ihrer unklaren Zukunft", erklärte gestern Rosenkötters Staatsrat Hermann Schulte-Sasse. "Das führt beim Personal zur Verunsicherung, zum Wegbewerben und dazu, dass sehr viel Zeit dafür verwendet werden muss, neues Personal einzuarbeiten."

Die Verantwortung dafür sieht er in der CDU-Bundestagsfraktion: Nachdem Bundesverfassungsrichter die Hartz-IV-Verwaltung für verfassungswidrig erklärt hatten, habe die CDU die "Neuordnung" der Hartz-IV-Verwaltung platzen lassen, "obwohl sich alle Länder, auch die von der CDU regierten, einig waren, wie es weitergehen soll".

Die Verfassungsrichter hatten die "Mischverwaltung" aus Bundesagentur für Arbeit und Sozialverwaltung der Kommunen für verfassungswidrig erklärt. Die Mitarbeiter der Hartz-IV-Verwaltungen in Deutschland sind bei einem dieser beiden Träger beschäftigt.

Schulte-Sasse: "Die Mitarbeiter machen einen anspruchsvollen und schwierigen Job. Und den machen sie gut." Wegen des häufigen Personalwechsels müssten sie aber "sehr viel Zeit für die Einarbeitung" neuer Mitarbeiter aufwenden. Die Zeit fehle manchmal für Qualitätssicherung. "In Einzelfällen" führe das "leider immer wieder zu Fehlern in der Bearbeitung, darunter auch beim Datenschutz". Das werde nicht kleingeredet, versicherte Schulte-Sasse, sei "aber auch vor dem Hintergrund von annähernd 200 000 Bescheiden und Kundenkontakten im Jahr zu bewerten".

Wegen der Datenschutzprobleme sei die Bagis im Gespräch mit der Landesbeauftragten für Datenschutz, "um die Mängel zu beseitigen". Eine vertrauliche Beratung in einem B¨ro sei in allen Geschäftsstellen möglich, Kunden sollen darauf "offensiver hingewiesen" werden. Überall Einzelbüros seien aber aus baulichen Gründen nicht möglich. Mitarbeiter seien zuletzt im Februar darauf hingewiesen worden, dass sie Vermietern und anderen keine Auskünfte erteilen dürften. Im Übrigen handle es sich um Einzelfälle, andere Verstöße seien inzwischen abgestellt, teils schon seit 2007.

Weser-Kurier vom 09.07.2009