BREMEN. "Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter muss die Verwaltungsanweisung zur Übernahme der Heizkosten ändern." Das sei die Konsequenz aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), sagt Martin Lühr, Sprecher der Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürgerinnen und Bürger (agab). Ressortsprecherin Petra Kodré dagegen sagt: "Wir warten erst das schriftliche Urteil ab, um zu prüfen, ob wir etwas ändern müssen."
In der Entscheidung vom 2. Juli (Az.: B 14 AS 36/08 R) fordert das BSG, grob gesagt, Konsequenz von den Hartz-IV-Behörden. Die Richter stellen klar: Wenn die Behörde eine Wohnung, die zwar groß, aber wegen einer niedrigen Miete günstig ist, grundsätzlich als angemessen anerkennt - dann muss sie auch in Sachen Heizkosten die tatsächliche Quadratmeter-Zahl zugrunde legen.
Genau das, erklärt Martin Lühr,war in dem Fall aus Braunschweig, um den es in dem Verfahren geht, nicht passiert. Und genauso wie die Kollegen in Braunschweig, sagt er weiter, gingen auch die Mitarbeiter in der Bremer Hartz-IV-Behörde Bagis vor. Zwar gebe es bei der größe der Wohnung eine gewisse Flexibilität. Im Klartext: Auch Wohnungen, deren Ausmaße die Festgelegten Obergrenzen überschritten, würden in vielen Fällen anerkannt - zum Beispiel dann, wenn die Miete niedrig ist. Bei der Frage, in welcher Höhe die Heizkosten übernommen werden, lege die Bagis dann aber in der Regel nicht die echte Größe der Wohnung zugrunde, sondern die niedrigeren Richtwerte für eine "angemessene" Gerämigkeit. In der dazugehörigen Verwaltungsanweisung aus dem Hause von SPD-Sozialsenatorin sei dieser "Widerspruch" ausdrücklich formuliert, sagt Martin Lühr.
"Uns ist das schon seit Langem ein Dorn im Auge." Eine etwas größere Wohnung zu akzeptieren, bei den Heizkosten aber ganz andere Maßstäbe anzulegen, sei für die Leistungsempfänger ein Problem. "Das Geld ist ohnehinschon knapp. Da machen 15 Euro mehr oder weniger eine Menge aus." Betroffen seien "nicht wenige" Hartz-IV-Empfänger in Bremen. Martin Lühr schätzt, dass es dabei um eine vierstellige Zahl geht.
Das Sozialressort warte zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab, sagt Petra Kodré. Dann werde geprüft, ob Änderungen nötig sind. Klärungsbedarf könnte es zum Beispiel bei der Frage geben, ob ein Betroffener im Winter unbedingt alle Zimmer nutzen - und heizen - müsse. Zudem müsse. Zudem sagt Petra Kodré, handele es sich bei den Obergrenzen für die Quadratmeterzahlen nur um Richtwerte. Im begründeten Einzelfall könne davon abgewichen werden.
Weser-Kurier vom 30.07.2009