Verein verklagt die Stadt Bremen

Der Verein so:leb - Sozialer Lebensbund e.V. verklagte die Stadt Bremen wegen zu geringer Mietobergrenzen für Hartz IV-betroffene BürgerInnen. Diese Mietobergrenzen aus dem § 8 WoGG stammen aus dem Jahre 1999 und sind daher völlig veraltet. So werden zum Beispiel für einen Alleinstehenden lediglich 245 EUR Wohngeld bewilligt. (Siehe Kostensenkungsaufforderung der Bremer Agentur für Integration und Soziales (BAgIS)).

Kostensenkungsaufforderung
Kosten der Unterkunft (pdf-Datei)

Die damalige Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD): "Eine Steigerung, etwa um zehn Prozent, würde Bremen pro Jahr rund zwölf Millionen Euro kosten - bei der aktuellen Haushaltslage nicht vorstellbar." (Bremer Anzeiger v. 28.09.2005)

Die Haushalte von Bremerhaven und Bremen haben (laut Nordwest Radio v. 12.03.2006) durch die Hartz IV-Reform weniger eingespart als erwartet:

Statt 120.000.000 EUR "nur" 60.000.000 EUR

Da durch diese "zu gering" ausgefallenen Einsparungen dem Bremer Senat zu wenig Geld für Prestigeprojekte übrig bleibt, sind die Hartz IV-Betroffenen nun "gehalten" den Gürtel enger zu schnallen und in Wohnungen zu ziehen, die es zu den Preisen, die sich die damalige Sozialsenatorin Frau Röpke (SPD) vorstellte, nicht gibt.

Wir sind der Meinung, daß Bremer Senat und Bürgerschaft sich auf die notwendigen Ausgaben besinnen und u. a. einen einen soliden Sozialhaushalt mit den eingesparten 60.000.000 EUR konsolidieren sollte.

Unsere Klage richtete sich gegen die Verwaltungsanweisung zu § 22 SGB II, die die rechte Spalte der Mietstufe IV des § 8 WoGG für ALG II betroffene BürgerInnen und SozilalhilfeempfängerInnen außer Kraft setzte.

Der Verein so:leb - Sozialer Lebensbund hat diese Klage gegen die Stadt Bremen geführt, mit dem Antrag:

Dieser Antrag wurde mit Beschluss vom 07.09.2006 vom Verwaltungsgericht Bremen im vorläufigen Eilverfahren abgelehnt:

jedoch:

Somit ist die Verwaltungsanweisung bedeutungslos für alle Betroffenen.

Dieser Beschluss ist als pdf-Datei bereitgestellt.

Beschluss des Verwaltungsgericht Bremen
v. 07.09.2006; AZ: S3 V 1997/06 (pdf-Datei)





Proteste sprengten Sitzung

Senatorin vertagte Sozialdeputation / Streit um Hartz-IV-Mieten / Kritik von Grünen
Weserkurier v. 17.03.2007


Hartz IV vor dem Bundessozialgericht (BSG): Schutz von Eigentum und Mietwohnraum

Dr. Christian Link; wissenschaftlicher Mitarbeiter am BSG, Stuttgard/Kassel:
"... muss auf dem örtlichen Wohnungsmarkt hinreichend angemessener freier Wohnraum verfügbar sein und es müssen die tatsächlichen Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes, der örtliche Mietspiegel ... berücksichtigt werden. ... Als Vergleichsmaßstab sei dabei in erster Linie der Wohnungsstandard am konkreten Wohnort heranzuziehen. Ein Umzug in eine andere Wohngemeinde komme im Regelfall nicht in Betracht. Im Rahmen der Berücksichtigung dieser Faktoren komme es letztlich darauf an, dass das Produkt aus Wohnungsstandard/Wohnlage und Preis der Wohnung im Bereich der Angemessenheit liege. Erst wenn alle anderen Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft seien, könne auch die Tabelle zu § 8 WoGG Berücksichtigung finden."
SozialRecht Aktuell 01/2007


Vollzugsstop für Karin Röpke?

Keine Lust auf Zwangsumzug: Montagsdemonstranten wollen "illegale" Verwaltungsanweisung von SPD-Sozialsenatorin Karin Röpke außer Kraft setzen. Jetzt muß ein Gericht entscheiden
taz Bremen v. 16.08.2006


Verein verklagt die Stadt

Ziel: Höhere Mietgrenzen für Arbeitslosengeld-Bezieher / Warten auf Bagis-Briefe
Weser Kurier v. 04.02.2006


"Sozialer Lebensbund" klagt gegen Bremer Sozialressort

radiobremen, Freitag, 03. Februar 2006, 13:56 Uhr


Wohnraummangel für Hartz-Empfänger

Senat will Massenumzüge vermeiden - 9.000 Haushalte betroffen
Bremer Anzeiger v. 28.09.2005


Nächstes Jahr kommen die Möbelpacker

Sozialressort stellt Gutachten vor: 9.000 Haushalte mit Arbeitslosengeld II wohnen in zu teurer Wohnung
Weser Kurier v. 27.09.2005